Kommentar zum Regionalverkehrsplan Region Stuttgart

10 Vorschläge zur Förderung von Fahrgemeinschaften

Der Regionalverkehrsplan der Region Stuttgart listet mehr als 280 Vorschläge, die den Verkehrsfluss und das ÖPNV Angebot verbessern sollen. Fahrgemeinschaften sind jedoch nicht einmal erwähnt, zum Mitfahren findet sich nur ein Halbsatz auf den 134 Seiten des Regionalverkehrsplans. Wir halten dies für einen Fehler und haben hierzu mit dem folgenden Kommentar unsere Vorschläge unterbreitet.

Auf Seite 88 schreiben Sie: 44% alle Fahrten werden von PKW-Fahrern durchgeführt, 10% von PKW-Mitfahrern. Demnach haben PKW-Mitfahrten bereits heute einen relevanten Anteil an der Reduzierung von Verkehrsaufkommen. Mögliche Maßnahmen zur Steigerung des Anteils an Mitnahmen werden im Gegensatz hierzu im Entwurf des RVP nahezu komplett ausgeblendet. So wird nur an einer Stelle (S. 125, „Förderung von Mitfahrmöglichkeiten“) eine singuläre Maßnahme zur Steigerung des Mitnahmeanteils angedeutet.

Sollten aus Ihrer Sicht Maßnahmen zur Steigerung des Mitnahmeverkehrs keine nennenswerten Auswirkungen haben, oder ein unzureichendes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen, so sollte dies nachvollziehbar begründet werden. Mindestens erforderlich ist aus unserer Sicht jedoch eine Untersuchung und Darstellung des Auslastungsgrades von Parken & Mitfahrparkplätzen in der Region Stuttgart. Zahlen hierzu liegen derzeit nach unserer aktuellen Anfrage beim Verkehrsministerium nicht vor.

Wir wünschen uns eine Aufnahme und Bewertung der folgenden Maßnahmen im RVP:

  1. Neubau von P+M Parkplätzen an Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen
  2. Erweiterung von heute bereits ausgelasteten P+M Parkplätzen
  3. Aufwertung bestehender Mitfahrparkplätze (Wartehäuschen, Beleuchtung, Überwachungs-/Webkamera, Schwarzes Brett (physisch oder virtuell))
  4. ÖPNV-Anschluss von P+M Parkplätzen zur Erreichbarkeit auch ohne PKW bzw. Option zur Bewältigung der „letzten Meile“ am Zielort
  5. Expressbus-Verkehr entlang der Autobahn zwischen ÖPNV-angebundenen P+M-Parkplätzen
  6. Förderung eines anbieterübergreifenden Standards zum Austausch von Mitfahrangebots-Daten (Vernetzung von Mitfahrbörsen zur Erreichung der kritischen Masse)
  7. Einbindung von Mitfahrmöglichkeiten in intermodales Routing (wurde beim Modellprojekt movebw leider versäumt)
  8. Abgabe von Soll-Fahrplandaten und Echtzeitfahrplan-Daten des VVS als OpenData im GTFS-Format zur Förderung innovativer digitaler Mobilitätslösungen
  9. Erweiterung der sogenannten Mobilitätspunkte um Mitfahroptionen (Mitfahrhaltestellen mit Fahrzielanzeige, siehe auch Mitfahrbank bzw. Mitfahrscheibe)
  10. Werbemaßnahmen zur Förderung des Mitnahmeverkehrs

All diese Maßnahmen scheinen uns vor dem Hintergrund des geplanten Einfahrverbots für Dieselfahrzeuge um so mehr geboten. Nicht jeder Nutzer eines Dieselfahrzeuges wird in den bereits heute teilweise an der Auslastungsgrenze operierenden ÖPNV umsteigen können. Wir gehen davon aus, dass ab 2018 ein erhöhter Bedarf an Parkplätzen am Kesselrand mit Umstiegsmöglichkeiten in den ÖPNV entsteht. Ungleich attraktiver wäre es jedoch, wenn eine Bündelung des PKW-Verkehrs bereits nahe am Quellort möglich wäre und damit ein Verkehrschaos am Kesselrand vermieden werden könnte.

Für weitere Erläuterung unserer Vorstellungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.